Warum ?

Der EEE als Ingenieur

Im Dezember 2017 wurde der Endbericht zur Qualifikationsanforderung in der Energieberatung (BfEE12/2017) von der Universität Kassel dem Bund vorgelegt. 

Hinsichtlich der gesetzlich bestimmten Energiemaßnahmen im Sektor Sanierung und des damit benötigten Knowhows ist das Berufsbild des Energieberates vollständig erfasst worden.

Ergebnis der Studie:

Der Energie Effizienz Experte hat die größten Übereinstimmungen mit den Studiengängen 

ASSMANN Fazit

Die Konsequenz:

Du benötigst eine Berufshaftpflicht mit einer Deckung für Ingenieure und Architekten, damit deine planenden Tätigkeiten richtig abgesichert sind.Dies gilt auch, wenn du selbst kein Ingenieur oder Architekt bist!
Alles andere bedeutet Unterversicherung und für dich im Schadenfall ggf. einen eigenen hohen finanziellen Aufwand!

Wir haben die Lösung für dich...

Berufshaftpflicht für EEE nach DIN 18599 mit den Bedingungen für Ingenieure und Architekten,
so dass deine Fach- und Detailplanungen inkl. iSFP,Fördergeld- Beratung / Beantragung sowie Fristversäumnisse versichert sind.

Einzige Voraussetzung; du bist gelisteter EEE oder du möchtest dich als Existenzgründer listen lassen!

Und es ist MEHR DRIN als du denkst...

FAQ

Du kannst uns
Immer ALLES fragen...

Die Betriebshaftpflicht deckt ganze Berufsbereiche ab.
Hier gibt es Deckungskonzepte für das Baunebengewerbe, Bauhauptgewerbe oder für produzierende Gewerbe. D.h. von Fliesenleger bis Trockenbau und Co erhälst du über die Bedingungen des Baunebengewerbes deinen Versicherungsschutz.
Während die Berufshaftpflicht allein für einen Beruf eigene Bedingungswerke zur Verfügung stellt.
Z.B.: Arzt, Notar, Steuerberater, Architekten/Ingenieure oder auch der Energieberater.
Die Risiken spezialisierter Berufe, erhalten eine Berufshaftpflicht mit den für sie erforderlichen Bedingungen.

In der Betriebshaftpflicht werden planende Tätigkeiten ausgeschlossen.

Wenn diese hier eingeschlossen würden, dann wären darunter die planenden Tätigkeiten des gesamten Unternehmens zu verstehen.
Unter der Berufshaftpflicht für Architekten oder Ingenieure sind die planenden Tätigkeiten als Vorgaben für die Zielerfüllung des Handwerkes zu verstehen, z.B. statische oder bauphysikalische Berechnungen.

Insbesondere ist noch die Gewährleistung von Planern und die Nachhaftung zu erwähnen!

Die BAFA setzt eine Haftpflicht die planende Tätigkeiten abdeckt voraus!

Das Berufsbild entspricht das eines Bauphysikers bzw. Umwelt-Ingenieurs!
Quelle: Universität Kassel im Auftrag des Bundes 12/2017)

Das Außergewöhnliche ist, dass du auch „als nicht ausgebildeter Ingenieur oder Architekt“ eine solche Deckung über uns erhältst!

Der Gesetzgeber gibt den Bauherren eine Frist vor.
In diesem Zeitraum kann der Bauherr Schäden oder Mängel gegenüber dem Planer geltend machen.
Die Frist beginnt mit erfolgter Abnahme und gilt im Bauwesen 5 Jahre und 9 Monate.
Gewährleistungsschäden sind im Rahmen unserer Berufshaftpflicht abgedeckt.

Beispiel:
Der Taupunkt wurde falsch berechnet, nach 2 Jahren kommt der Bauherr und stellt Schadensersatzansprüche, weil die Wand feucht ist.

Die echte Vermögenshaftpflicht deckt Schäden, die nur aufgrund einer Beratung entstanden sind und daher auch nur rein finanzielle Schäden zur Folge haben,
z.B. Fehler bei der Fördergeldberatung.

Die unechte Vermögenshaftpflicht in der Betriebshaftpflicht deckt den finanziellen Schaden in Folge eines Personen- oder Sachschadens.

Beispiel:
Durch einen Unfall muss ein Ersatzbus gestellt werden.
Das Stellen des Ersatzbusses ist der Vermögensschaden in Folge eines Sachschadens = Unfall.

Der EEE hat sich gesondert qualifiziert und kann sich auf Antrag bei der BAFA als Energie Effizienz Experte listen lassen und Fördergelder beantragen.
Diese Listung setzt die Versicherung für unser Sonderkonzept voraus.
Nur in diesem Fall wird der Schutz gemäß der Architekten-/ Ingenieursdeckung gemäß der Leistungsphasen 1-9 geboten.

Der Energieberater ist als Berufsbild nicht geschützt.
D.h. jeder kann sich grundsätzlich erst einmal Energieberater nennen.

Nein.
Da nicht alle Leistungsphasen bedient werden, konnte eine rabattierte Prämie verhandelt werden.
Diese kann im Vergleich bis zu 50% Sondernachlass ausmachen

Der Versicherer kann nicht für die einzelnen Tätigkeistbereiche so etwas wie ein Baukastensystem eröffnen. 
Das macht auch keinen Sinn, weil:


Wo sollen die einzelnen Bausteine anfangen und wo aufhören?

Wie soll die einzelnen Schritte in der Bearbeitung umgesetzt werden?

Wer soll kontrollieren, wann der einzelne EEE seinen Tätigkeitsumfang erweitert oder auch reduziert?

Die Lösung
kann nur unsere „Vollkasko“ sein!
Niemand muss sich Gedanken machen, ob das, was er morgen macht auch versichert ist.
Die Schadenbearbeitung ist somit auch für den Versicherungsnehmer vereinfacht.
Die Schadensprüfung ebenso.
Beim passiven Rechtsschutz der Haftpflicht gilt, je mehr ich versichert habe, desto größer mein Abwehrschutz der Versicherung von unberechtigten Ansprüchen gegen mich!

Behauptet einer deiner Kunden, dass du ihm einen Schaden zugefügt hast und die Prüfung ergibt das du gar nicht fahrlässig gehandelt hast, dir also kein Verschulden anzukreiden ist, dann übernimmt die Versicherung die rechtliche Abwehr, falls dein Kunde anderer Meinung bleibt. Allerdings nur für die Fälle, die auch versichert gewesen wären!

Fazit: je größer dein Versicherungsumfang, desto umfangreicher dein Abwehrschutz

Die KfW Bank fordert es.

Allerdings muss ich mir als EEE unabhängig die Frage stellen:

Wer soll denn sonst die Umsetzung überwachen?

Der Bauherr kann es nicht!
Ggf. der Architekt, wenn er involviert ist. Dieser haftet allerdings nicht für die Leistung des EEE. Außer er hat diesen z.B. selbst beauftragt.
Die Frage ist, wie sieht es am Ende ein Gericht wer welche  Pflichten zu erfüllen hat?
Eine nahtlose Dokumentation ist zwingend notwendig.
Hierzu gehört in unseren Augen auch die Baubegleitung/Bauüberwachung.

Wir empfehlen dir, deine Aufgaben als EEE von Anfang bis Ende selbst durchzuführen und ausführlich zu dokumentieren.

ACHTUNG:
Die Versicherer bieten hier nur Versicherungsschutz für die Auswahl des Subunternehmers!

D.h., wenn du einen Kollegen als Subunternehmer für einen dir erteilten Auftrag beauftragst, dieser einen Schaden verursacht der nachweislich darauf zurückzuführen ist, dass du eine falsche Wahl mit deinem Subunternehmer getroffen hast, dann gilt der Versicherungsschutz.

Beispiel:
Du als EEE beauftragst einen Freund von dir (Existenzgründer) EEE mit einem Großauftrag.
Weil dieser Freund von dir zu unerfahren ist und der Sache nicht gewachsen, entsteht ein Schaden bei der Fördergeldbeantragung.

ABER: Hast du bei der Auswahl alles richtig gemacht, dann muss die Versicherung des Subunternehmers zahlen!

Hinweis: Hier muss darauf geachtet werden, dass der Subunternehmer richtig und umfangreich versichert ist.

Warum?
Der Sub ist dein Erfüllungsgehilfe und für diesen haftest du lt. Gesetz.
Das bedeutet, du zahlst den Schaden bei deinem Auftraggeber und nimmst den Sub in Regress.
Was aber, wenn dieser nicht ausreichend versichert ist?
Richtig- dann zahlst du.
Für solche Auseinandersetzungen ist auf jeden Fall ein Firmenvertragsrechtsschutz anzuraten, denn die Firmenrechtsschutz übernimmt hier nicht!

Nein.
Der iSFP ist eine Projektplanung.
Hier werden nicht nur zeitliche Abläufe erfasst, sondern auch bauphysikalische Berechnungen vorgenommen, Materialien ausgewertet, Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgenommen, Kostenpläne erstellt, Fördergelder beantragt, ggf. noch die Ausschreibung der Gewerke übernommen, Meilensteine festgelegt u. s. w..
Bezüglich der KfW ist die Baubegleitung und Bauüberwachung vorgeschrieben.

Es gibt Fachleute, die diese Tätigkeit sogar als Architektenleistung einstufen.

Weiterhin hat der iSFP eine 15-jährige Gültigkeit und der EEE haftet für diesen Zeitraum.